Quantcast
Channel: PatJe.de » Datenschutz
Viewing all articles
Browse latest Browse all 10

Vorratsdatenspeicherung gebremmst…

$
0
0

Das Bundesverfassungsgericht hat heute morgen die Vorratsdatenspeicherung im Rahmen einer Einstweiligen Anordnung vorläufig eingeschränkt. Demnach dürfen die Daten wie im Gesetz stehend zwar weiterhin bis zu einem halben Jahr gespeichert werden, ihre Nutzung wurde aber auf schwerste Straftaten eingeschränkt:

Die Übermittlung und Nutzung der von einem Diensteanbieter auf ein Abrufersuchen hin erhobenen Daten sind allerdings in den Fällen nicht zu beschränken, in denen Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wär.

Über die Auswirkungen im Bezug auf die Musikindustrie (Stichwort Filesharing) wird noch diskutiert.  Dennoch zwei allgemeine Anmerkungen zur Aussage “Das Urteil ist nichts halbes und nichts ganzes.”:

1.  Stimmt und das ist auch richtig so. Es handelt sich immerhin nur um eine Einstweilige Verfügung und nicht um eine Entscheidung für oder gegen die Vorratsdatenspeicherung. Geprüft wurde – und das kann man in der PM ja auch nachlesen – nur, welche Folgen diese oder jene Entscheidung im späteren Hauptverfahren auf die Beteiligten hätte. Also: Angenommen die Vorratsdatenspeicherung wäre nicht verfassungswidrig, welche Folgen hätte es, wenn man das Gesetzt dennoch gestoppt hätte bzw. eben weche Folgen hätte ein Weiterbestehen des Gesetzes für die Kläger, wenn es am Ende doch verfassungswidrig wäre? In diesem Zusammenhang ist dies sicherlich ein guter Mittelweg, auch wenn ich mir nach meiner politischen Meinung sicherlich etwas anderes gewünscht hätte. Aber diese Frage wird bekanntlich ja erst im Hauptverfahren geklärt.

2. Und noch allgemeiner: Es ist auch richtig, dass sich das Gericht ausreichend Zeit nimmt, eine solche Entsicheidung zu fällen und lieber mit einer solchen “seichten” Entscheidung einen Weg in der Mitte sucht, anstatt etwas über das Knie zu brechen. Immerhin geht es um nichts geringeres, als die Aufhebung oder Änderung eines durch die Volksvertreter beschlossenen Gesetzes. Das macht es nicht sakrosankt und es ist richtig mit dem Verfassungsgericht ein Korrektiv zu haben, um eine Tyrannei der Mehrheit zu verhindern, aber dennoch gehört es eben dazu, dessen Entscheidungen zu respektieren und angemessen zu prüfen. Außerdem wird das Parlament ja nicht umsonst schon oft als Ersatzgesetzgeber bezeichnet…

Dementsprechend bin ich zufrieden mit dieser Entscheidung und warte gespannt, was das Hauptverfahren bringen wird, welches allerdings nicht vor Jahresende beginnen dürfte


Viewing all articles
Browse latest Browse all 10